Bewerbung

als Teilnehmer an der Veranstaltung
Staufer Spektakel Waiblingen vom 26. bis 28. Juni 2026

Ausschreibung

Staufer Spektakel Waiblingen – 26. bis 28. Juni 2026

Interessentinnen und Interessenten, die an der Veranstaltung „Staufer Spektakel Waiblingen vom 26. bis 28. Juni 2026“ teilnehmen möchten, haben die Möglichkeit, sich hierfür zu bewerben.

Die Bewerbung muss spätestens bis zum 30. Januar 2026 eingereicht werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs. Eine Eingangsbestätigung für postalisch eingereichte Bewerbungen erfolgt nicht.

Die Bewerbung ist ausschließlich mit dem vorgesehenen Bewerbungsformular einzureichen. Das Bewerbungsformular sowie alle relevanten Anlagen und Dokumente stehen auf der Website www.staufer-spektakel.de/bewerbung zum Download bereit. Dort sind ebenfalls die Zulassungsrichtlinien veröffentlicht. Sämtliche im Bewerbungsformular geforderten Unterlagen und Nachweise sind der Bewerbung vollständig beizufügen.

Aussagekräftige Fotos erforderlich:
Zur besseren Beurteilung der Bewerbung sind mindestens zwei aktuelle und aussagekräftige Fotos (mind. 150 dpi) einzureichen. Die Fotos müssen in guter Qualität vorliegen und den Anforderungen entsprechen, die im Bewerbungsformular und in den Zulassungsrichtlinien beschrieben sind. Unzureichende oder fehlende Fotos können zur Nichtberücksichtigung führen.

 

Nicht berücksichtigt werden insbesondere:

  • Bewerbungen ohne vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular,
  • verspätet eingehende Bewerbungen (nach dem 30. Januar 2026),
  • unvollständige oder fehlerhafte Bewerbungen,
  • Bewerbungen ohne die erforderlichen Fotos.

 

Haftungsausschluss

Für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung sowie deren Durchführung zum angekündigten Zeitpunkt wird keine Gewährleistung und keine Haftung übernommen.

Die Einreichung einer Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Veranstaltung. Zu- und Absagen erfolgen in Textform, vorzugsweise per E-Mail. Eine Zusage begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.

Für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung sowie deren Durchführung zum angekündigten Zeitpunkt wird keine Gewährleistung und keine Haftung übernommen.

Veranstalter:

WTM GmbH
Scheuerngasse 4, 71332 Waiblingen
wirtschaftsfoerderung@waiblingen.de

Die mit der Abwicklung beauftragte Agentur:

Martina Lenzen  Event- Management
Marktplatz 22, 73525 Schwäbisch Gmünd
Mobil: 0049 160 99 160 815
Mail: agentur@mklenzen.info

Teilnahmebedingungen

Staufer Spektakel Waiblingen – 26. bis 28. Juni 2026

Veranstaltungsort:
An der Talaue 4, 71334 Waiblingen

Marktzeiten:

  • Freitag, 26.06.2026: 18:00 – 02:00 Uhr
    • Händler: 18:00 – 23:00 Uhr
    • Gastronomie: 18:00 – 01:30 Uhr
    • Veranstaltungsende & Nachtruhe: 02:00 Uhr
    • Händler dürfen ihren Stand über 23:00 Uhr hinaus bis Veranstaltungsende geöffnet halten.
  • Samstag, 27.06.2026: 11:00 – 02:00 Uhr
    • Händler: 11:00 – 23:00 Uhr
    • Gastronomie: 11:00 – 01:30 Uhr
    • Veranstaltungsende & Nachtruhe: 02:00 Uhr
    • Händler dürfen ihren Stand über 23:00 Uhr hinaus bis Veranstaltungsende geöffnet halten.
  • Sonntag, 28.06.2026: 11:00 – 18:00 Uhr (für alle einheitlich)

Aufbauzeiten:

  • Freitag ab 08:00 Uhr
  • Nach schriftlicher Zustimmung: Donnerstag, 25.06.2026 ab 18:00 Uhr

Abbauzeiten:

  • Sonntag ab 18:00 Uhr
  • Befahren des Geländes frühestens ab 19:00 Uhr möglich
  1. Veranstalter und Agentur

Veranstalter:
Wirtschaft Tourismus Marketing GmbH Waiblingen
Scheuerngasse 4, 71332 Waiblingen
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@waiblingen.de

Beauftragte Agentur:
Martina Lenzen – Event-Management
Marktplatz 22, 73525 Schwäbisch Gmünd
E-Mail: agentur@mklenzen.info | info@staufer-spektakel.de
Telefon: +49 7171 7988 952
Mobil: +49 160 99 160 815

  1. Auf- und Abbau, Öffnungszeiten, Organisation
  1. Die WTM GmbH vermietet dem Standbetreiber einen Standplatz gemäß Beschreibung, befristet auf die Dauer der Veranstaltung.
  2. Die Markt- und Öffnungszeiten sind verbindlich einzuhalten.
  3. Ein Aufbau am Donnerstag, 25.06.2026 ab 18:00 Uhr ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der WTM GmbH bzw. der Agentur möglich.
  4. Fahrzeuge müssen spätestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn entfernt, der Aufbau spätestens 1 Stunde vorher abgeschlossen sein.
  5. Das Befahren des Geländes nach Veranstaltungsende ist frühestens Sonntag ab 19:00 Uhr gestattet.
  6. Das Parken im Marktbereich bzw. direkt am Stand ist nicht erlaubt.
  1. Bewerbung und Angebot
  1. Standbetreiber haben eine detaillierte Auflistung sämtlicher angebotener Waren/Leistungen der WTM GmbH bzw. der Agentur vorzulegen. Lagergruppen haben ihre Darstellung detailliert zu beschreiben.
  2. Nicht angemeldete Waren/Leistungen sind nicht zugelassen und können während des Marktes vom Verkauf ausgeschlossen werden.
  1. Standgebühr, Genehmigungen und Sonstiges
  1. Die Standgebühr beträgt verbindlich ein Zehntel des Umsatzes.
  2. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung; Zahlungen erst nach Rechnungsstellung.
  3. Gewerbliche Anbieter zahlen die Standgebühr zzgl. MwSt. Bei Kleinunternehmern gemäß § 19 Abs. 1 UStG ist die Umsatzsteuer inkludiert.
  4. Falls eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, ist diese direkt bei der Stadt Waiblingen (Fachbereich Bürgerdienste) einzuholen und dort zu begleichen.
  1. Teilnahmebestimmungen
  1. Die Ausstattung des Standbetreibers muss möglichst authentisch und zeittypisch sein (Gewandung, Zelte, Einrichtung etc.). Moderne Gegenstände (Handys, Plastikbehälter, Zigarettenpackungen, Flaschen etc.) müssen für Besucher unsichtbar verwahrt werden. Dies gilt auch für Kühlwagen.
  2. Sprache und Umgangsformen sollen dem dargestellten Zeitraum entsprechen.
  3. Jeder Stand benötigt mindestens einen Abfallbehälter; Gastronomiestände mehrere.
  4. Die Reinigung des Standplatzes und der davorliegenden Gasse erfolgt regelmäßig durch den Standbetreiber. Müll ist in die vorgesehenen Container zu entsorgen.
  5. Elektrische Betriebsmittel dürfen nur gemäß DIN VDE verwendet werden und müssen für den Außenbereich zugelassen sein. Innenraumgeräte oder improvisierte Abdeckungen (z. B. Plastiktüten) sind verboten.
  6. Auf befestigten Wegen dürfen keine Erdnägel verwendet werden.
  7. Elektrisches Licht ist nur in begrenztem Maß und verkleidet zulässig; Strahler sind verboten. Zusätzliche Beleuchtung mittels Kerzen, Laternen, Öllampen oder Fackeln ist verpflichtend. Schadenersatzansprüche gegenüber der WTM GmbH sind ausgeschlossen.
  8. Werbung für andere Veranstaltungen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der WTM GmbH bzw. der Agentur erlaubt.
  9. Eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Rechtsgütern Dritter ist verpflichtend und auf Nachfrage nachzuweisen.
  10. Die WTM GmbH bzw. die Agentur kann aus wichtigem Grund die Standplatzanordnung ändern. Der genaue Standort wird bei Ankunft zugewiesen.
  1. Einhaltung von Bestimmungen, Haftung, Vertragsbruch, Salvatorische Klausel
  1. Der Standbetreiber verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Gewerbeordnung, Preisangabenverordnung, Lebensmittelrecht sowie Verkehrssicherungspflichten. Notwendige Genehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen. Ebenso sind die Merkblätter „Maßnahmen zum Brandschutz“ und „Verwendung von Flüssiggas bei Veranstaltungen“ einzuhalten.
  2. Die Nutzung der Veranstaltungsflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Die WTM GmbH sowie die Agentur übernehmen keine Haftung für Personen-, Sach- oder Folgeschäden. Der Standbetreiber stellt sie von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf dessen schuldhaftem Verhalten beruhen.
  4. Bei Verstößen gegen Vereinbarungen oder Anweisungen der WTM GmbH bzw. der Agentur kann ein Ausschluss erfolgen – auch ohne vorherige Abmahnung, etwa bei Gefahr im Verzug. Schadenersatzansprüche des Standbetreibers sind ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies bei Gefährdung oder Belästigung von Besuchern, Ruhestörung oder Verstößen gegen die Marktordnung.
  5. Wird die Veranstaltung aus nicht zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt) abgesagt oder abgebrochen, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  6. Mit Einreichen der Bewerbung verpflichtet sich der Standbetreiber bzw. die Lagergruppe zur Einhaltung sämtlicher Teilnahmebedingungen. Den Anweisungen der WTM GmbH bzw. der Agentur ist uneingeschränkt Folge zu leisten.